
Die Bahnregeln gewährleisten einen reibungslosen Übungs- und Trainingsablauf auf Reitplätzen und in Reithallen. Die Bahnordnung beinhaltet folgende Regeln:
1.
Vor dem Betreten oder Verlassen der Reithalle bzw. des Reitplatzes vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf
„Tür frei“ und durch Abwarten
der Antwort eines sich in der Bahn befindenden Reiters
„Tür ist frei“ dass die Tür geöffnet werden kann. Das Gleiche gilt für das Verlassen der Reitbahn.
2.
Die zweite Regel bezieht sich auf das
Auf- und Absitzen vom Pferd sowie auf
das Halten zum Nachgurten. Dieses erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels oder
auf der Mittellinie.
3.
Die Bahnordnung regelt zudem, dass der Reiter zu anderen Pferden immer
einen bestimmten
Sicherheitsabstand zur Seite und nach vorne hin halten muss.
Dieser Abstand beträgt ca. eine Pferdelänge, also rund 2,5 Meter.
4.
Schrittreitende oder pausierende Reiter benutzen den zweiten Hufschlag. Trabende oder galoppierende Reiter parieren auf dem zweiten Hufschlag zum Schritt oder Halten durch.
5.
Ganze Bahn geht vor Zirkel. Reiter auf dem Zirkel geben Reitern auf dem
1. Hufschlag die Vorfahrt. Das gilt auch für den Fall, wenn auf beiden Händen durcheinander geritten wird.
6.
Ähnlich wie in der Straßenverkehrsordnung, gibt es auch innerhalb der Bahnordnung bestimmte Vorfahrtsregeln. Es gilt
”Linke Hand vor rechter Hand“, wobei die rechte Hand diejenige ist, die sich zum Inneren der Bahn oder des Platzes hin befindet.