
Aus den Hofgestüten des Adels entstanden etwa ab dem
18. Jahrhundert Staatsgestüte, in denen Hengste verschiedener Populationen für die Zucht eingesetzt wurden. Unter König Friedrich Wilhelm I. entwickelte sich die preußische Gestütsverwaltung, die sich in Hauptgestüte und Landgestüte unterteilte, die später von seinem Nachfolger
König Friedrich Wilhelm II. reorganisiert wurden.
Etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts trat eine Stagnation in der Pferdezucht ein und die Zucht trat aufgrund des technischen Fortschritts in den Hintergrund. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stieg der Bedarf an Wirtschaftspferden, wobei sich auch hier die Landgestüte mit ihrer Zucht auf die Nachfrage einstellten.
Im späteren Verlauf des 20. Jahrhunderts passten die Landgestüte ihre Zucht einem neuen Zuchtziel an: Reitpferde für den Pferdesport.
In den 50er und 60er Jahren wurden viele Landgestüte privatisiert, vereinigt oder gar aufgelöst.
Heute gibt es in Deutschland elf Landgestüte, die staatlich betrieben werden. Primäre Aufgabe der Landgestüte war und ist es, den
Pferdezüchtern erstklassige und leistungsgeprüfte Hengste zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Zucht verbessern können. Darüber hinaus erfüllen Landgestüte aber noch einen weiteren Zweck. Sie sind nicht nur als Landgestüte für Zuchterfolge tätig, sondern auch als
Ausbildungsbetriebe, in denen angehende Pferdewirte und Pferdewirtinnen ihren Beruf erlernen.
Die Landgestüte in Deutschland zählen heute zu den wichtigsten Anlaufstellen für Pferdezüchter und Reitsportler. In der Regel stehen die Hengste außerhalb der Zuchtsaison (Herbst und Winter) in den Landgestüten. Während der Decksaison jedoch werden die Hengste auf kleinere Deckstationen verteilt, um die Wege für die Züchter möglichst kurz zu halten.