Die Reitabzeichen der Deutschen Reiterlichen VereinigungIm Reitsport gibt es fünf offiziell anerkannte Arten des Deutschen Reitabzeichens. Allen Abzeichen vorangestellt ist der Basispass Pferdekunde. Wer also sein erstes Abzeichen machen möchte, muss zuerst den Basispass erworben haben.
Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV) Hier gibt es keine Altersbegrenzung und Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde und die Pferde bzw. Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Im praktischen Teil der Prüfung werden Lektionen der Dressurklasse E unter möglicher Zuhilfenahme von Hilfszügeln geritten. Ferner wird der leichte Sitz gezeigt und eine Stilspringprüfung der Klasse E absolviert. Hierbei führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss von der Prüfung. Im theoretischen Teil werden die Grundkenntnisse in der Reitlehre laut den Anforderungen der Klasse E , Grundkenntnisse über Pferde, Tierschutz und die Reitlehre sowie über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr geprüft. Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung und somit zum Erlangen des Kleinen Reitabzeichens ist die Mindestnote 5.0 in allen Teilprüfungen. Das Bronzene Reitabzeichen (DRA III) Im praktischen Teil müssen hier die Dressur- und Stilspringprüfungen der Klasse A erfolgreich absolviert werden, beim Dressurreiten sind keine Hilfszügel mehr erlaubt. Im theoretischen Teil sind u.a. Kenntnisse über einschlägige Tierschutzbestimmungen und über die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) gefordert. Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn in allen Teilbereichen mindestens die Note 5.0 erreicht wurde. Das Silberne Reitabzeichen (DRA II) Hier wird im Rahmen des praktischen Teils eine Dressurreitprüfung der Klasse L (auf Kandare) verlangt, ebenso wird beim Stilspringen die Klasse L gefordert. Die Kenntnisse der Pferdehaltung und Reitlehre müssen umfassend sein, bestanden hat die Prüfung, wer in jedem Teilbereich die Mindestnote 6.5 erreicht. Relativ neu ist das Reitabzeichen Silber mit Lorbeer (DRA I). Es müssen jeweils die Prüfungen der Klasse M absolviert werden und zum Bestehen der Prüfung muss mindestens die Durchschnittsnote 6.5 erreicht werden, wobei die Note 5.5 in keinem Teilbereich unterschritten werden darf. Das Goldene Reitabzeichen Dieses Abzeichen erhält der Reiter nicht aufgrund einer bestandenen Prüfung, sondern ihm wird dieses aufgrund besonderer Erfolge verliehen. Mehr Informationen
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