Ein Ausritt im Gelände gehört sicherlich zu den schönsten Momenten, die Pferd und Reiter miteinander erleben können. Damit der Ausritt allerdings tatsächlich ein schönes Erlebnis wird und nicht zu Stress bei Pferd oder Reiter führt oder vielleicht sogar jemand zu Schaden kommt, müssen bei einem Ausritt im Gelände einige Regeln beachtet werden.
Die gesetzlichen Regelungen für das Reiten im Gelände können in verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich ausfallen. Vor einem Ausritt sollte man sich daher informieren, welche Bestimmungen für jeweilige Region gelten.
Grundsätzlich darf nur auf Wegen geritten werden, auf denen das Reiten erlaubt ist und der Reiter keinen Schaden anrichten kann. Wenn ein Reitweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden. Außerhalb von Wegen (querfeldein) darf nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Landeigentümers geritten werden. Im Wald sollte ein Reiter auf den vorgegebenen Wegen bleiben, um die Wildtiere nicht zu stören. In Naturschutzgebieten, Feuchtbiotopen und seichten Gewässern während der Laichzeit ist das Reiten prinzipiell nicht erlaubt. Das Tempo sollte an das Gelände und an die Verkehrsverhältnisse angepasst werden.
Bei der
Begegnung mit anderen Verkehrsteilnehmern, etwa auf gemeinsam genutzten Wegen oder auf dem Weg zu einem geeigneten Gelände, müssen Reiter Rücksicht nehmen. Fussgänger, Radfahrer u.s.w. dürfen nur im Schritt passiert werden. Für Reiter gelten alle üblichen Verkehrsregeln. Selbstverständlich sollte man niemals im angetrunkenen oder übermüdeten Zustand ausreiten. Ein unerfahrener Reiter sollte nicht allein ausreiten.
Vor einem Ausritt ist darauf zu achten, dass der
Zustand von Sattel und Zaumzeug verkehrssicher ist. Bei Ausritten im Dunklen ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr eine Lampe vorgeschrieben. Reflektoren für Pferd und Reiter sind anzuraten, ebenso wie ein Reithelm. Empfehlenswert ist eine Versicherung, falls der Reiter, beziehungsweise sein Pferd, einen Schaden verursacht. Dies sollte vom Reiter immer unaufgefordert gemeldet werden.
Bei
Ausritten in Gruppen von bis zu sechs Reitern wird hintereinander geritten, sonst zu zweit nebeneinander.